Ausführliche Übersicht, was beim Abstand zum Fahrrad zu beachten ist

Der richtige Abstand zu Radfahrern

Wie kann man Unfälle reduzieren? Für ein besseres Miteinander im alltäglichen Verkehr ist der Sicherheitsabstand zwischen Radfahrenden und Autofahrenden auf jeden Fall recht wichtig.

Wo genug Abstand gehalten wird und rücksichtsvoll gefahren wird, da werden Konflikte im Verkehr schon im Keim erstickt.

Insgesamt sinken die Zahlen der Verkehrstoten schon seit Jahren, beim Fahrrad aber bleiben sie konstant und steigen sogar in manchen Jahren. Neben der Infrastruktur spielt hier der tägliche Umgang und die Umsetzung der Straßenverkehrsordnung die entscheidende Rolle.

Es ist das eine, neue gesetzliche Regeln zu erlassen und das andere, diese von Polizei und Behörden auch richtig kontrollieren zu lassen.

Doch was gilt überhaupt? Und wie wird es derzeit umgesetzt? Welchen Abstand müssen Autofahrende gegenüber Radfahrenden einhalten?

Warum überhaupt Abstand zu Radfahrern halten?

Wieso ist es denn überhaupt wichtig, dass Autos von Radfahrenden Abstand halten? Solange nichts Gefährliches passiert, ist das doch irrelevant – könnte man meinen!

Doch Fahrrad und Auto haben, erstens, unterschiedliche Geschwindigkeiten. Während sich 30 km/h im Auto ziemlich langsam anfühlen, hat mancher Radfahrer mit 30 km/h das Gefühl, dass sie fliegt. Geschwindigkeiten weit über 50 km/h schafft man meist nur bergab oder wenn man mit einem leichten Rad (Rennrad, Gravelbike) im Windschatten fährt.

Doch E-Bikes schaffen nur 25 km/h. Anschließend werden sie gedrosselt. Die Geschwindigkeit spielt also eine Rolle, wie man sich im alltäglichen Verkehr fühlt und verhält.

Zweiter Grund, wieso der Abstand sinnvoll ist: Das Gewicht ist zudem zwischen Rad und Auto ziemlich unterschiedlich. Gerade der Trend zum SUV im Autoverkehr sorgt dafür, dass der Unterschied noch größer wird und die Gefahrenlage damit größer. Manche Autofahrenden haben mit den großen SUVs keinen Überblick mehr über den gesamten Verkehr und gefährden somit den „leichten“ Radverkehr umso mehr.

Drittens: Autofahrer/innen haben ein Chassis, Radfahrer haben nichts „drumherum“. Das heißt, dass die Radfahrerin im Falle eines Unfalls immer den Kürzeren zieht. Der Verkehr muss sich an den „schwächeren“ Verkehrsteilnehmern orientieren, damit er fair und sicher ist.

Zudem, vierter Grund, braucht ein Radfahrer auch Platz. Eine Ausgleichsbewegung kann nicht nur im Falle von Dooring-Situationen lebensrettend sein. Dooring meint, dass ein parkendes Auto die Türe schnell öffnet. Die Ausweichmöglichkeiten sind größer, also ist die Sicherheit im Falle von kritischen Situationen auch größer.

Sicherlich gibt es noch mehr Gründe für einen großen Abstand zwischen Auto und Radfahrer. Der gesunde Menschenverstand legt hier einige nahe.

Fahrrad - richtiger Abstand halten
Zu knapper Abstand ist oft ein Problem. Hier ist er zu knapp.

Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland: Wie viel Abstand muss man halten?

Jahrelang gab es in der Straßenverkehrsordnung zum Thema Abstand zu Radfahrern keine klare Regelung. Man konnte sich allerdings auf ein Gerichtsurteil berufen, das eben 1,50 Meter nahelegte.

Doch im Jahr 2020 kam dann der Durchbruch: Die damalige Große Koalition und auch der Bundesrat einigten sich auf eine Novelle der Straßenverkehrsordnung.

Seitdem gilt Folgendes:

Abstand zu Radfahrer innerorts…

Der Abstand, den Autofahrende zu Radfahrenden innerorts einhalten müssen, beträgt 1,50 Meter.

Dazu muss man sagen: Im Prinzip galt das schon immer – aber eben nur im Prinzip. Erst im Jahr 2020 wurde das von Bund und Ländern explizit in der Straßenverkehrsordnung geregelt.

Zuvor, also vor dem 28. April 2020, war die Regelung in der StVO so:

„Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden, eingehalten werden.“ Dazu stand dort noch: „Wer überholt, darf dabei denjenigen, der überholt wird, nicht behindern.“

Explizit war es nicht geregelt. Doch es gab schon 1992 ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm dazu, was es nahelegte, dass man als Autofahrer mindestens 1,50 Meter Abstand von Radfahrern halten soll. Das bestätigte auch 2005 nochmal das Oberlandgericht Naumburg in Sachsen-Anhalt (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92 & OLG Naumburg, 12 U 29/05).

Doch was gilt inzwischen?

Seit dem 28. April gab es eine Novelle der Straßenverkehrsordnung: Jetzt sagt die StVO im gleichen Paragraphen (StVO, § 5, Absatz 4): „Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m.“

Also gilt jetzt ganz explizit: Innerorts sind 1,50 Meter einzuhalten. Alles andere kann (bzw. muss eigentlich!) sanktioniert werden!

…und der Abstand zu Radfahrern außerorts

Wie gerade in dem aktualisierten Paragraphen der StVO, §5, Absatz 4 beträgt der Abstand, den Autofahrende zu Radfahrenden außerorts einhalten müssen, sogar 2 Meter.

Das ist in dieser Deutlichkeit und Abstandsweite neu und insofern ein großer Fortschritt. Auf Landstraßen müssen Kraftfahrer jetzt einen weiten Bogen um jeden Radfahrer fahren – und es gibt immer noch viele Landstraßen in Deutschland ohne straßenbegleitenden Radweg.

Das war in den Gerichtsurteilen vor 2020 zum Thema Abstand so nicht festgelegt worden.

Kleiner Hinweis noch: Der Abstand gilt natürlich nicht nur gegenüber der radfahrenden Bevölkerung, sondern auch gegenüber den neuen und neumodischen Scooter-Fahrern. Auch hier ist ein Abstand und ein fairer Umgang im Verkehr wichtig. Er sorgt für Sicherheit.

Die Strafe, wenn man den Abstand nicht einhält – Welches Bußgeld fällig wird

Wenn man diesen Abstand als Autofahrer nicht einhält, den Radfahrer zu dicht überholt und erwischt wird, so kann eine Strafe in Höhe von 30€ fällig werden. Auch das wurde im Zuge der Novelle 2020 erneuert.

Doch dieser eher geringe Betrag kann in manchen Fällen nicht genug sein: Es ist geregelt, dass bei Kindern oder hilfebedürftigen Personen sogar 80€ fällig werden können. Wenn ein Unfall verursacht wird sind es sogar 100€ (wobei da dann das Bußgeld das kleinste Problem sein kann).

Also: Es ist ganz klar verboten, den Radfahrer zu dicht zu überholen und es kann zu Sanktionen führen!

Wenn ein Radfahrer zu dicht überholt wird, kann man das also zur Anzeige bringen. Der Nachweis ist eine andere Frage, aber man hat nun ein juristisches Mittel zur Hand.

Abstand von 1,5 Meter zwischen Auto und Fahrrad sind richtig eingehalten...
Manchmal muss das Auto schon fast auf die Gegenspur, um die korrekten 1,5 Meter innerorts einzuhalten.

Die Umsetzung

Doch Regelungen sind gut. Aber wie sieht es mit der Umsetzung der neuen Seitenabstandsregelung aus?

Die Umsetzung in den Städten und auch außerorts lässt noch an vielen Stellen zu wünschen übrig. Da muss man ehrlich sein. Oft wissen viele Autofahrende gar nichts von der neuen Regel und überholen gedankenlos.

Auch gibt es viel zu wenige Kontrollen, so dass die Abstandsregelung ins Bewusstsein vieler Autofahrender kommen könnte.

Dazu muss man sagen: Es reicht nicht nur eine Regelung einführen und die Infrastruktur nicht dazu anzupassen. Oft ist wenig Platz, so dass Radfahrer und Autofahrer eng aneinander vorbeifahren.

Hin und wieder liest man von Kontrollen, bei denen auch der Abstand von Autofahrenden gegenüber Radfahrenden eine Rolle spielt. Aber das ist eher die Ausnahme und zudem noch extrem selten. Hier müssen die Behörden und die Polizei sicherlich ordentlich nachlegen.

Statistiken & Studien zum Abstandhalten

Es gibt inzwischen mehrere Studien zum Abstandsverhalten von Autofahrenden gegenüber Radfahrenden. Es kommen zwar unterschiedliche Zahlen heraus. Aber unisono sagen diese:

Insgesamt ist das Bewusstsein in der autofahrenden Bevölkerung, was Abstände anbelangt, noch nicht angekommen. Hier muss noch einiges getan werden.

In vielen Studien in unterschiedlichen Städten und Gegenden halten die Autofahrenden, die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen 1,50 Meter nicht ein.

Doch auch schon vor der Novelle im April 2020 galten laut Gerichten die 1,50 Meter. Spiegel Online berichtet von einer Studie über Berlin der Unfallforschung der Versicherer, die schon 2019 feststellten:

  • 48% der Autofahrenden überholten die Radfahrenden mit unter 1,50 Meter
  • 14% waren sogar unter einem Meter
  • Bei LKWs waren es 69%, die den Abstand nicht eingehalten haben und sogar 20%, die unter einem Meter waren (was besonders gefährlich ist)
  • Busse lagen sogar bei 89% unter 1,50 Meter und 44% unter einem Meter

Die Frage stellt sich also: Hat sich seit dem aktualisierten Gesetz 2020 etwas verbessert? Es gibt hier mehr Schatten als Licht.

Eine Studie der TH Wildau (wohl von 2022), die sogar mit Sensoren gearbeitet hat, hatte ein ähnliches Ergebnis. „Nur die Hälfte der Autofahrer hielten das Abstandsgebot ein“, schreibt der Artikel in der Märkischen Allgemeinen vom 19.08.2022.

Auch in Stuttgart hat man mit Sensoren gearbeitet. Hier wurde der Mindestabstand sogar in 74% aller Fälle nicht eingehalten. 47% waren zwischen einem Meter und 1,50 Meter.

25% waren sogar unter einem Meter und in unglaublichen 2% der Fälle waren es sogar unter 50 Zentimeter.

Damit sind die Werte in Stuttgart sogar schlechter als in Berlin und man muss ganz klar sagen, dass das Gesetz zwar auf dem Papier gilt, aber in der Realität weder von den Autofahrenden eingehalten wird, noch ausreichend sanktioniert wird.

Eine verkehrspsychologische Studie aus Freiburg untermauert das: „Nur 30 Prozent der überholenden Autos hielten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestabstand von 1,5 Meter ein.“ sagten die Forscher,

Sie forderten dazu:

„Wann immer es geht, sollte man Radstreifen so breit bauen, dass Autos den Überholabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten können, ohne einen Schlenker fahren zu müssen.“

Das heißt auch: Das Gesetz ist da, aber in der derzeitigen Infrastruktur ist es wohl weitgehend unrealistisch, es auch umzusetzen. Man müsste viel mehr Platz vom Auto zum Rad umverteilen. Denn subjektiv denken Autofahrende gerade in engen Straßensituationen, dass sie die Begrenzungslinie bis zum Ende ausreizen dürfen.

Aber man sollte hier nicht einfach moralisch auf Autofahrende schimpfen. Es ist einfach die aktuelle Verkehrsinfrastruktur, die dazu den Autofahrer oder die Autofahrerin dazu einlädt, den entsprechenden Platz auch zu nutzen.

Jedenfalls sind weitere Untersuchungen in Planung. In dem Thema bleibt Bewegung drin – wenigstens das!

Übrigens gab es auch in Österreich gab es Studien und die Abstände wurde nicht eingehalten. So schreibt die Kleine Zeitung, die in der Steiermark beheimatet ist, dass auch in dortigen Studien mit Sensoren in über der Hälfte der Fälle die Abstände nicht eingehalten wurden.

Interessant ist: Auch in Österreich gibt es ab 1. Oktober 2022 die 1,5-Meter-Regel, so dass man sich hier wahrscheinlich an Deutschland orientiert hat. Für jemanden, der in Österreich oft Rad fährt, ist das eine gute Nachricht!

Auf der Kreuzung darf man gar nicht überholen und muss auch den Abstand richtig einhalten.
Auf einer Kreuzung können richtig gefährliche Situationen entstehen. Der Autofahrer darf hier ohnehin nicht überholen und muss erst abwarten, bis in der Straße vorne genügend Abstand (mindestens 1,5 Meter) gegeben ist.

Warum halten viele Autofahrer den Abstand zu Radfahrern noch immer nicht ein?

Das Problem des Seitenabstands ist vielschichtig. Man sollte es sich hier nicht einfach machen.

Ein Grund dafür, dass es schwierig wird, das ganze umzusetzen, ist der sicherlich der weiterhin zunehmende Individualverkehr – und zwar sowohl bei Autofahrenden als auch bei Radfahrenden.

Gerade nach der Coronakrise hat der PKW-Bestand weiter zugenommen. Das heißt auch, dass es mehr parkende Autos gibt, mehr Stau und mehr Verkehr. Der Platz hat sich aber nicht vermehrt, so dass der Verkehr immer langsamer und enger wird.

Warum es auch etwas Positives gibt…

Allerdings will ich zum Abschluss noch einen positiven Ausblick geben: Wenn man diese gesetzliche Entwicklung der 1,5-Meter-Regel in Deutschland und Österreich sich anschaut, ist es nur logisch, dass der Verkehr entweder langsamer oder effizienter werden muss. Vorausgesetzt ist, dass zumindest im engen Zentraleuropa sich der Platz für Verkehrsinfrastruktur nicht weiter vermehren lässt. Hier gibt es physische Grenzen, Klimagrenzen und auch Proteste aus der Bevölkerung.

Steigen die Zahlen für den Individualverkehr weiter, heißt das: Insgesamt muss immer langsamer gefahren, gerade im urbanen Raum. Will man aber die 1,5-Meter einhalten und den Platz für den Verkehr nicht weiter vermehren und gleichzeitig effizient vorankommen, heißt das rein logisch schon: Weniger platzraubende Fahrzeuge.

Dafür muss man wissen, dass manchmal im Pendelverkehr schon jetzt die Durchschnittsgeschwindigkeit von PKWs bei 8,2 km/h liegt (wie der Tagesspiegel übers Pendeln in Berlin schreibt).

D.h. der Platz für große PKWs muss reduziert werden. Das liegt ein Stück weit jetzt in der Gesetzgebung drin. Das ist dann nicht das Ende des individuellen Verkehrs. Vielmehr kann man ja mehr mit Sharing-Angeboten arbeiten und den privaten PKW zurückdrängen. Oder ganz einfach den ÖPNV massiv ausbauen.

Wenn beides passieren würde, wäre es auch wiederum einfacher, die 1,5-Meter-Regel einzuhalten. Genau deshalb, muss man auch darauf pochen, dass sie auch umgesetzt wird.

Was man tun muss, damit es besser wird

Um die Situation zu verbessern, so dass mehr Ruhe im Straßenverkehr herrscht, kann man an verschiedenen Stellen ansetzen. Es muss den meisten Verkehrsteilnehmer/innen erst noch in Fleisch und Blut übergehen, dass ein großzügiger Abstand wichtig ist:

  • Behörden & Polizei müssen die Abstände zwischen Radfahrenden und Autofahrenden öfters kontrollieren
  • Teilweise müssen Polizei und Behörden (Ordnungsämter und Co.) auch besser geschult werden
  • Schilder
  • Werbung
  • Bewusstsein schärfen
  • Anzeigen
  • Technische Einrichtungen zur Abstandsmessung
  • Weitere Studien mit Sensoren
Critical Mass Stuttgart 2019
Kann die Critical Mass helfen, um mehr Bewusstsein fürs Abstandhalten zu schaffen?

Gibt es weitere Abstände, die im Straßenverkehr eingehalten werden müssen?

Andersherum müssen Radfahrer keinen Abstand gegenüber Autos einhalten. Auch der Seitenabstand zwischen Radfahrern und Fußgängern ist nicht gesetzlich geregelt. Allgemein gilt aber eine vorsichtige Fahrweise. Auch Radfahrende müssen gegenüber Radfahrenden keine 1,5 Meter Abstand halten. Solch ein Gesetz gibt es einfach nicht.

Was nicht heißt, dass es sich nicht empfiehlt, dass auch Radfahrende einen gewissen Sicherheitsabstand einhalten. Sicherheit geht auf hier vor.

Insofern ist die Frage, warum Radfahrer den Sicherheitsabstand zu Autos, anderen Radfahrern oder Fußgängern nicht einhalten, zwar oft populär gestellt, aber gesetzlich und sachlich nicht gedeckt. Denn Radfahrer gefährden Autofahrer/innen nicht in gleichem Maße wie andersherum.

Vielmehr ist es so, dass sich Radfahrer durch zu knappes Überholen von ruhendem Verkehr selbst gefährden: Dooring-Unfälle im Radverkehr sind ein bekanntes und sehr gefährliches Phänomen.

Trotzdem empfiehlt sich: Als Radfahrender sollte man nicht aggressiv ständig Autos überholen, auch wenn es geht. Selbst wenn man gesetzlich keinen Abstand einhalten muss, kann es gefährlich werden und man kann übersehen werden.

Gerade bei LKW-Fahrern ist es tückisch. Selbst wenn es irgendwann einmal flächendeckend Abbiegeassistenten gibt: Sie können schnell mal etwas übersehen, auch wenn sie mit Umsicht fahren. Dazu schwenken sie rein physikalisch erst in die Gegenrichtung und das kann in manchen Situationen recht schwierig werden.

Insofern die freiwillige Regel als Radfahrer besser: Nie, niemals, nie LKW-Fahrer überholen!

Fazit

Die Novelle von April 2020 hat viel in der Diskussion und in den Köpfen bewegt. Auch gibt es jetzt mehr Studien zum Seitenabstand zwischen Autofahrern und Radfahrern. Es geht also etwas politisch zu bewegen, auch wenn es lange dauert.

Was aber noch fehlt, ist der Praxistest und das wirkliche Eingehen der 1,5-und 2-Meter-Regel ins Bewusstsein der autofahrenden Bevölkerung. Hier muss noch behördlich und durch Bildung weitergearbeitet werden.

Dann bin ich zuversichtlich, dass wir ein besseres Miteinander im Straßenverkehr haben werden. Denn das Ziel ist nicht die Drangsalierung der Autofahrer, sondern schlicht und einfach, dass es mehr Sicherheit, weniger verletzte und tote Rad- und Scooter-Fahrer auf dieser Welt gibt!

2 Gedanken zu „Der richtige Abstand zu Radfahrern“

  1. Es fehlt in all den Statistiken über die Einhaltung der Abstände eine wesentliche:

    Wie oft war mangelnder seitlicher Abstand überhaupt ein Ursache der Unfälle?

    In den Statistiken wird immer nur der Punkt „ungenügender Abstand“ erwähnt, ohne jedoch aufzuschlüsseln, was damit gemeint ist. Im Zusammenhang mit anderen Unfällen zwischen KFZ ist mit ungenügender Abstand stets der zum Vordermann gemeint.

    Antworten
    • Hallo Carsten,

      das ist vollkommen richtig, dass hier eine Studie angebracht wäre.

      Dennoch geht es nicht nur um reine Unfälle, sondern überhaupt um die Möglichkeit an bestimmten Stellen Radfahren zu dürfen bzw. zu können. Die subjektive Sicherheit hält auch viele davon ab, ob sie an einer Stelle Radfahren werden oder nicht.
      Es ist gut, dass der Gesetzgeber nach Jahrzehnten hier endlich aktiv wurde und das eindeutig geklärt hat.

      Beste Grüße,
      Markus
      (RadtourenChecker)

      Antworten

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