Wie viel Abstand muss man als Radfahrer zu parkenden Autos halten?

Nicht nur Autofahrer*innen müssen von Radfahrer*innen einen gewissen Abstand halten. Auch andersherum müssen Radfahrer*innen von parkenden Autos einen Abstand halten. Denn sogenannte „Dooring-Unfälle“ sind wirklich nicht ungefährlich.

Es gibt dort sogar eine Rechtssprechung: Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin muss das so viel sein, dass eine Autotür, die unachtsam geöffnet wird, sie nicht gefährdet. Man kann dabei zwischen 1 Meter und 1,20 Meter ausgehen:

Abstand Radfahrer - parkender Autofahrer
Bei parkenden Autos als Radfahrer immer großen Abstand halten.

„Radfahrer müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom rechten Fahrbahnrand und insbesondere von parkenden Kraftfahrzeugen einhalten. Der Abstand muss so bemessen sein, dass den Radfahrer eine sich öffnende Autotür nicht in eine Gefahrensituation bringen kann.“ (LG Berlin, Az. 24 O 466/95)

Als Radfahrender schützt man so vor allem auch sich selbst.

Denn ein Dooring-Unfall kann schlimme Folgen haben.

Wichtig dabei ist:

Wenn Autofahrer*innen sich beschweren, dass man zu stark in der Mitte fährt, wenn parkende Autos am Seitenrand stehen, so ist das falsch und nicht in Ordnung. Denn der oder die Radfahrerin muss schon aus juristischen Gründen etwas weiter in der Mitte fahren.

Wer erfahren will, wie der richtige Abstand bei fahrendem Verkehr ist, der schaue in meinem ausführlichen Blogbeitrag dazu.