Explizit gibt es keine Regelung, die einem Musikhören während des Fahrradfahrens verbietet.
Es gibt ja dafür zudem auch zwei Möglichkeiten: Einmal mit Kopfhörern oder als zweite Möglichkeit kann man sich auch ein „Fahrradradio“ einrichten. Dafür kann man z.B. ein Smartphone verwenden und das in eine Fahrradhalterung vorne am Lenker hineintun.
Doch auch wenn das Musikhören auf dem Fahrrad nicht prinzipiell verboten ist, gibt es dennoch Einschränkungen. Denn es gibt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 1987. Wenn die Kopfhörer zu laut eingestellt sind, dann ist es verboten. Es müssen die Verkehrsgeräusche noch wahrgenommen werden können.
Wenn man die Umgebung nämlich im Straßenverkehr nicht mehr zur Kenntnis nehmen kann, so ist die Wahrscheinlichkeit höher, einen Unfall zu verursachen. Man verliert dann auch Schadensersatzansprüche, wenn man z.B. nicht der Unfallverursacher ist.
Also: Obacht! Im Zweifel lieber keine Musik hören. Während dem Fahrradfahren Musik ist also problematisch!
Damals im Jahr 1987 ging es zwar noch um Walkmans und nicht um Smartphones. Aber das Urteil sollte für heute auch noch mit anderen Geräten gültig sein – und insofern war es wegweisend.
Es gibt im Übrigen auch Untersuchungen darüber, dass die Reaktionszeiten schlechter werden, sofern man während dem Fahrradfahren Musik hört. Das ist auch klar: Man wird durch die Musik entsprechend abgelenkt. Das Gehirn kann eben nicht alle Signale auf einmal verarbeiten.