Wer haftet beim Fahrradunfall?

Erstmal ist es einfach so: Wer die Verkehrsregeln verletzt, der haftet. Ganz einfach. Das gilt sowohl für die Fahrradfahrerin oder den Fahrradfahrer wie es auch für die Autofahrerin oder den Autofahrer gilt.

Wenn man eine private Haftpflichtversicherung hat und z.B. als Fahrradfahrer*in den Unfall verursacht hat, so kann diese in vielen Fällen einspringen. Dafür hat man ja die Haftpflicht.

Wichtig ist aber: Es geht wirklich um die aktuell gültigen Verkehrsregeln. Wenn ein Auto einen vom Fahrradstreifen abdrängt und man z.B. in einem parkenden Auto landet, so ist wohl klar der Autofahrer schuld. Denn der Radstreifen ist ja meist benutzungspflichtig für Radfahrer*innen. Da darf man einen Radler nicht einfach so abdrängen.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Amazon. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Amazon. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen
 

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Amazon. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


Die Frage, wer für einen Fahrradunfall haftet ist eng mit der Frage verknüpft: Wer hat Schuld beim Fahrradunfall? – Und dies sagt eben die aktuelle Straßenverkehrsordnung.

Allerdings kann natürlich in einigen Fällen die Sachlage juristisch nicht so klar sein. Ich bin kein Jurist und letztlich kann das oft nur ein Gericht entscheiden. Wenn z.B. ein Fahrradfahrer auf einem Radweg falsch herum fährt und ein Autofahrer aus der Ausfahrt kommt. Wer hat dann Schuld?

Es gibt zumindest Gerichtsurteile, die dem Fahrradfahrer eine volle Schuld und damit auch volle Haftung auferlegen. Allerdings muss der Autofahrer auch aufgepasst haben, so dass auch er Schuld trägt bzw. haftet. Eine Teilschuld, wenn man auf dem Radweg falsch herum fährt, scheint mir recht sicher gegeben. Aber es kommt natürlich immer auf den Einzelfall drauf an. Deshalb ist das Thema „Haftung Fahrradunfall“ eben auch kein eindimensionales, sondern ein komplexes.