Wenn man eine nicht-freigegebene Fußgängerzone oder einen Gehweg mit dem Fahrrad befährt, dann kostet das 15€ Bußgeld. Jedoch kann es noch mehr werden, wenn noch Zusätzliches festgestellt wurde:
- Fährt man einfach so auf dem Fußgängerweg ohne Behinderung anderer sind die genannten 15€ fällig.
- Sofern man andere behindert, sind es sogar 20€.
- Bei Gefährdung anderer sind es sogar 25€.
- Und falls ein Unfall verursacht wurde insgesamt 30€.
Gerade die letzten 3 Punkte scheinen mir etwas wenig zu sein. Zu Beachten ist: Auf einem Fußgängerweg, auf dem man fahrradfahren darf, ist meist nur Schrittgeschwindigkeit oder eine sehr langsame Geschwindigkeit erlaubt.
Wenn man diese deutlich überschreitet, so können auch 15€ Bußgeld anfallen. Also, denkt dran, Verkehrsregeln beachten und nicht auf dem Gehweg fahren. 🙂