Was im Volksmund unter „Radweg“ verstanden wird, muss inhaltlich differenziert werden. Ansonsten kann man nicht definieren, wie lange ein Radweg heutzutage sein muss. Technisch heißt ein Radweg auch Radverkehrsanlage.
In Deutschland gibt es allgemeine Empfehlungen und Mindeststandards gemäß der „Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt) und der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA). Diese Richtlinien werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) herausgegeben.
Zu unterscheiden sind hier folgende Arten von „Radweg“:
- Baulich abgetrennter Radweg
- Radfahrstreifen
- Schutzstreifen
- Gemeinsamer Geh- und Radweg
- Wirtschaftsweg
Für alle diese Wege-Arten gibt es eben unterschiedliche Bestimmungen. Gerne gehe ich darauf genauer ein:
Baulich abgetrennter Radweg
Für baulich getrennte Radwege neben der Fahrbahn von Straßen gilt außerorts seit ein paar Jahren eine Mindestbreite von 2,50 Metern. Viele Radwege erreichen diese Breite jedoch nicht.
Radfahrstreifen
Radfahrstreifen müssen mindestens 1,60 breit sein plus weitere 25 Zentimeter für die Markierung. Sie werden oft auch in der Umgangssprache einfach Fahrradspur genannt, aber Radfahrstreifen ist die offizielle Benennung. Ein Radfahrstreifen ist durch eine durchgezogene Linie und seine Benutzungspflicht (Schild mit weißem Fahrrad auf blauem Grund) gekennzeichnet.
Schutzstreifen
Demgegenüber hat ein Schutzstreifen im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen nur eine Mindestbreite von 1,25 Meter. Er hat keine durchgezogene, sondern eine gestrichelte Linie. Sowohl auf dem Radfahrstreifen als auch auf dem Schutzstreifen wird oft geparkt, was aber strengstens verboten ist. Hier müssen die Behörden noch mehr durchgreifen und für Ruhe und Ordnung sorgen.
Gemeinsamer Geh- und Radweg
Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen muss die Breite mindestens 2,50 Meter betragen, wenn er innerorts verläuft. Außerorts sind es nur 2 Meter. Was beachtet werden muss, ist, dass auf einem Gemeinsamen Geh- und Radweg, der Radfahrer oder die Radfahrerin immer vorsichtig fahren muss, wenn ein Fußgänger in der Nähe ist.
Radschnellweg
In Deutschland gibt es noch nicht viele Radschnellwege, z.B. bei Göttingen oder Böblingen. Ein Zweirichtungsradweg soll hier 4 Meter lang sein und einer, der nur in eine Richtung zu fahren ist, 3 Meter.