Dürfen einen als Radfahrer Autofahrer von der Straße hupen?

Nein, erstmal geht das überhaupt nicht. Denn in der Straßenverkehrsordnung ist klar geregelt: Autofahrer dürfen überhaupt nur hupen, wenn eine Gefahr vorhanden ist. Nach § 16 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist hupen nur erlaubt, sofern der Fahrer oder die Fahrerin „sich oder andere gefährdet sieht“.

Unter anderem dürfen Autofahrerende Radfahrerinnen und Radfahrer nicht „weghupen“.

Fahrrad Auto - Weghupen nicht erlaubt.
Einfach Weghupen ist nicht erlaubt!
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Denn eins ist klar: Nach der Straßenverkehrsordnung sind auch Fahrradfahrende und auch Fußgänger vollwertige Teilnehmer am Straßenverkehr. Also gelten hier auch die gleichen Regelungen.

Die Hupe dient zur Gefahrenkündigung oder Gefahrenabwehr dient, nicht zur Nötigung. Sollte man als Autofahrer massiv hupen, um den Radfahrer von der Straße zu treiben, um überholen zu können widerspricht dies eventuell auch § 5 StVO. Zudem kann dies sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

§§ 315 ff. StGB regeln die sogenannten Verkehrsdelikte. Nach diesem Paragrafen könnte Hupen als ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gesehen werden. Denn ein solches Hupen kann für den Radfahrer derartig aufregend sein, dass es zum Sturz oder Schlimmerem kommt.

Von daher stellt eine solche Hupe eine konkrete Gefahr für den Radfahrer und den Verkehr dar und kann somit als Verstoß gegen die §§ 315 ff. StGB gesehen werden. Zudem kommt ebenfalls eine Nötigung i.S.d. § 240 StGB in Betracht. Am Ende kann ein derartiges Hupen sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.