Wer zahlt bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto?

Wer kennt es nicht? Die Sonne scheint, es wird wärmer und viele Menschen beginnen wieder ihre Fahrräder aus dem Keller zu holen. Mehr Radfahrerende bedeutet auch eine erhöhte Unfallgefahr für die im Prinzip schwächeren Teilnehmer im Straßenverkehr.

Doch auch im Winter ist die Gefahr da. Gerade, wenn die Städte nicht gut streuen und die Fahrradinfrastruktur nicht vorhanden ist.

Oftmals passieren solche Unfälle durch riskante Überholmanöver oder knappes Vorbeifahren vonseiten des Autofahrers. Auch unaufmerksame Fahrradfahrer*innen sind ein Problem.

Die richtige Antwort auf die Frage, wer bei einem Unfall zahlt, ist also: Das kommt drauf an!

Keine befriedigende Antwort. Aber so ist es – man muss in die Details schauen.

Die Schuld liegt oftmals sogar an beiden Fahrern, jedoch oftmals bekommt der Autofahrer eine Teilschuld zugesprochen. Dies nennt man „Betriebsgefahr“, was so viel bedeutet wie: Von einem Auto geht fast immer eine potenzielle Gefahr aus.

Wenn die Radfahrerin oder der Radfahrer sich grob verkehrswidrig verhalten hat, so gibt es i.d.R. keine Schuld für den Autofahrer. Andersherum gibt es keine Schuld für die Radfahrer*in.

Allerdings kann letzterem in vielen Fällen eine Teilschuld zugesprochen werden, so dass er dann auch haftbar sein kann und zahlen müsste. Denn es ist einfach ein Fakt: Von einem Auto geht immer mehr Gefahr aus als von einem Fahrrad.

Wer zahlt?

Grundsätzlich muss man unterscheiden:

Bei einer Autofahrerin oder einem Autofahrer springt normalerweise die KfZ-Versicherung ein. Bei einer Radfahrerin oder einem Radfahrer muss die private Haftpflichtversicherung bezahlen, sollte er Schuld sein.

Insofern gibt es einen Unterschied, wie man zahlt. Wer zahlt, kommt natürlich darauf an, wer Schuld hat. Autofahrer müssen da vorsichtig sein, weil sie die stärkeren sind und ihnen eine Teilschuld auferlegt werden kann, sofern sie nicht aufpassen.

Wichtig ist, dass die Unfallstelle dokumentiert wird und die Schäden auch protokolliert werden. Gerade gilt das, wenn man keine Polizei ruft, was keine Pflicht ist. Zu Hause schreibt man am besten einen Unfallbericht.

Verletzungen sollte man von einem Arzt untersuchen lassen und auch dokumentieren lassen. Ein paar Tage später kann man das schlechter nachweisen.

Wenn der Radfahrende oder der Autofahrerende unter Alkohol standen oder sich grob verkehrswidrig verhalten haben, zahlt die Versicherung oft nicht. Auch darf der Radfahrende nicht laut Musik gehört haben.

Es ist also komplizierter, als man auf den ersten Blick denkt, wer bei einem Unfall zwischen Fahrrad und Auto zahlt.