Gelten Tempolimits auch für Radfahrer?

Ganz allgemein kann man diese Frage mit NEIN beantworten.

Tempolimits gelten nicht für Radfahrer*innen, sondern nur für Kraftfahrzeuge. Gesetzlich gibt es keine Höchstgeschwindigkeit beim Radverkehr.

Allerdings sollte man beachten: Mit einem Fahrrad, insbesondere einem Rennrad kann man auch um die 100 km/h fahren, wenn man einen Alpenpass runterbrettert. Ein Rad kann also auch durchaus schnell sein. Gefährlich kann es dann auch werden.

Wo kann man trotzdem ein Bußgeld bekommen?

Trotzdem: Man kann auch ein Bußgeld bekommen, wenn man zu schnell fährt – und zwar in der Fußgängerzone.

Dabei unterscheidet man zwischen zugelassenem oder nicht-zugelassenem Fahrzeugverkehr. In beiden Fällen muss man ein Bußgeld zahlen, das so aussieht:

  • Mit zugelassenem Fahrzeugverkehr: 30€
  • Ohne zugelassenem Fahrzeugverkehr: 35€

Dabei muss man wissen. In verkehrsberuhigten Zonen muss man in der Regel Schrittgeschwindigkeit fahren oder sogar von seinem Rad absteigen, wenn es sich um eine Spielstraße handelt. Dann muss man bezahlen und da lohnt sich auch ein Einspruch wenig bis gar nicht.

Geschwindigkeitsbegrenzung in Berlin?

In Berlin gibt es einen Radweg in der Friedrichsstraße, wo kurioser Weise tatsächlich ein Limit für die Geschwindigkeit festgelegt wurde: Man darf dort nur noch 20km/h fahren. Anscheinend wird das Verbot schneller zu fahren auch kontrolliert.

Bild 20 km-h

Es ist wohl möglich aufgrund des Paragraphs 45 der Straßenverkehrsordnung den Verkehr zu beschränken. Dort heißt es:

„Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“

Anscheined kann man das wirklich anordnen. Es heißt dort unter 1.d.) weiter:

„(1d) In zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion (verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche) können auch Zonen-Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h angeordnet werden.“

Allerdings gibt es auch juristischen Streit um die richtige Auslegung dieses Paragraphen.