Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern ist Deutschland bei der Promillegrenze fürs Fahrradfahren ziemlich liberal. Bis zu 1,6 Promille darf man im Blut haben, so dass man noch Radfahren darf.
In Österreich darf man noch 0,8 Promille im Blut haben. In der Schweiz sind es 0,5 Promille. Genauso wie in Spanien oder in Frankreich.
Dagegen darf man Großbritannien, Irland und den skandinavischen Ländern gar kein Alkohol im Blut haben. Allerdings gilt hier dann einfach das Verbot mit dem Fahrrad weiterzufahren, wenn man es nicht mehr sicher führen kann.
In Deutschland ist man da durchaus sehr liberal mit seinen 1,6 Promille. Zum Vergleich: Beim Auto sind nur 0,5 Promille erlaubt. Wird man jedoch auf dem Fahrrad erwischt und hat mehr als 1,6 Promille, so gibt das sogar Punkte in Flensburg. Das Vergehen gilt als Straftat.
Dabei sollte man aber beachten: Schon ab 1 Promille haben viele Menschen einen leichten Rausch und schon da kann es zu Einschränkungen kommen. Selbst wenn man nicht sturzbetrunken ist.
Was zu beachten ist: Selbst wenn der Promillewert höher als 0,3 liegt und entsprechend unangemessen fährt, so kann man auch dann belangt werden. Also, wenn eine „relative Fahruntüchtigkeit“ vorliegt. Deshalb: Lieber mal überlegen, ob man sich zusäuft und die 1,6 Promille entsprechend ausreizt. Ein-zwei Bier: okay. Aber bei mehr würde ich eher Obacht walten lassen.