Darf man mit Hund fahrradfahren?

Diese Frage, ob man mit Hund fahrradfahren darf, muss man erstmal mit einem Jein beantworten. Wobei der Ja-Teil schon erheblich wichtig ist:

Ja, man darf das im Prinzip. Es gibt kein prinzipielles Verbot, dass man seinen Hund an der Leine nicht mit dem Fahrrad mitnehmen darf. Jedoch muss selbstverständlich das Tierschutzgesetz beachtet werden.

Wenn man z.B. sehr schnell mit einem Rennrad fährt und einen kleinen Dackel hinter sich her schleift, so ist das vom Tierschutzgesetz und auch vom Tierschutzgedanken sicherlich nicht angemessen. Deshalb muss man immer das Wohl des Tieres im Blick haben.

Folglich: Nicht in jedem Fall darf man seinen Hund mit dem Fahrrad transportieren.

Gut eignet sich für einen Fahrradspaziergang mit seinem Hund ein sogenannter „Sprinter“. Diese Fahrradhalterung für die Hundeleine sorgt dafür, dass der Fahrradfahrer nicht so schnell aus dem Gleichgewicht kommt. Er hat eine Stahlfeder, so dass schnelles Ziehen des Hundes eben abgefedert wird. Er erhöht die Sicherheit und ist dringend empfohlen, wenn man seinen Hund neben dem Fahrrad mitnimmt.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Amazon. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Amazon. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Amazon. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf den Button unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen


Wichtig ist auch: Der Hund darf keine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen. An viel befahrenen Straßen und mit einem unruhigen Hund sind hier also auch Grenzen gesetzt.

Empfehlenswert ist zudem, dass der Hund rechts geführt wird. So kann er nicht so gut in den Gegenverkehr kommen. Das ist auch sicherer.

Der Hund sollte natürlich fit genug sein. Und wichtig ist auch, dass man die Leinenpflicht beachten muss. In Gegenden, wo es keine Leinenpflicht gibt, ist es natürlich kein Problem den Hund neben sich laufen zu lassen. Allerdings sollte man immer eine Leine und evtl. einen „Sprinter“ dabei haben, falls es eben doch Stücke und Abschnitte mit Leinenpflicht gibt.

Und manche Hunde, die sind so klein, dass man sie am besten im Korb transportiert. Dafür gibt es auch spezielle Taschen und Körbe. Auf die Weise kann man recht einfach mit Hund fahrradfahren.