Darf man auf dem Fahrrad Autos bei Stau rechts überholen?

Viele Autofahrende wissen das nicht, aber es ist so: Wenn der Verkehr steht und es rechts eine entsprechend große Lücke gibt, ist es erlaubt, mit dem Fahrrad rechts daran vorbeizufahren. Dies ist auch in der Straßenverkehrsordnung Paragraf 5, Absatz 8 festgehalten.

Mit „mäßiger Geschwindigkeit“ dürfen Radfahrer dann den Stau überholen, um vorne an der Haltelinie einer Ampel zum Stehen zu kommen.

Ausreichenden Abstand beachten

Hierbei ist jedoch zu beachten, dass immer ein ausreichender Abstand zu den stehenden Autos eingehalten werden muss. Nicht nur, um mögliche Unfälle zu vermeiden, sondern auch um sich als Radfahrer nicht selbst in Gefahr zu bringen.

Als Radfahrer die Autos rechts überholen.
Als Radfahrer die Autos rechts überholen.
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Gerade, wenn man einen LKW rechts überholt ist das kritisch. Denn der tote Winkel eines LKWs ist enorm. Beim PKW wird man in der Regel gesehen, aber je höher der Fahrer sitzt und desto größer das Auto ist, desto kritischer ist das ganze.

Ausrechender Abstand bedeutet zudem mindestens ein Meter zu den wartenden Autos. Dieser Platz ist nicht immer gegeben, denn Autofahrer sind nicht verpflichtet genug Platz für Fahrräder zu lassen, wenn sich der Verkehr vor einer Ampel staut.

In diesem Fall bedeutet das, dass sich Fahrradfahrer so weit rollen lassen können, wie es der Abstand noch erlaubt und sich ab diesem Moment in die wartende Schlange einordnen müssen.

Anders ist es übrigens, wenn der Verkehr fließt. Dann ist es schlichtweg nicht erlaubt rechts zu überholen. Die Regel gilt nur bei ruhendem Verkehr.