Dürfen Fahrradfahrer über Zebrastreifen fahren?

Wieder ein Theme über Fahrrad-Verkehrsregeln. Wenn man die Frage ganz wörtlich nehmen würde, müsste man sogar mit „Ja“ antworten. Denn FahrradfahrerInnen dürfen über Zebrastreifen, d.h. über Fußgängerüberwege fahren, jedoch haben sie dort keinen Vorrang gegenüber dem Auto.

D.h. wenn ein Auto kommt, nicht warten will und den Radfahrer nicht durchlässt, so ist das sein gutes Recht. Das Auto hat Vorrang gegenüber einem fahrrenden Fahrrad. Insofern ist es nicht verboten, als Fahrradfahrer über Zebrastreifen zu fahren, sofern die Straße frei ist. Sonst nur, wenn der Autofahrer explizit wartet und den Radfahrer durchwinkt.

Was natürlich etwas anderes ist: Wenn der Radfahrer absteigt und das Fahrrad schiebt, so wird er zum Fußgänger. Also hat er auch die gleichen Rechte auf dem Fußgängerüberweg wie der Fußgänger. Er darf also schiebend über den Zebrastreifen laufen.

Grundsätzlich also gilt, wenn Fahrradfahrer über Zebrastreifen fahren möchten: Der Fahrradfahrer muss eigentlich warten, der Fahrradschieber darf gehen, weil er Fußgänger ist.