Wer hat Vorfahrt auf einer Fahrradstraße?

Auf einer Fahrradstraße haben Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer Vorrang. D.h. Autos müssen warten und sich nach der Geschwindigkeit der Fahrräder richten. Auch Nebeneinanderfahren ist erlaubt. Mehr Infos zu Fahrradstraßen sind noch in diesem Artikel…

Allerdings: Am Ausgang von Fahrradstraßen gelten natürlich weiterhin die normalen Vorfahrtsregeln. Ohne weitere Schilder gilt dort rechts vor links. Genauso wenn eine andere Straße, die Fahrradstraße quert. Die besonderen Regeln des Vorrangs für Radler*innen gelten nur innerhalb der Fahrradstraße.

D.h. konkret: Nicht immer haben Radfahrer*innen in einer Fahrradstraße Vorfahrt. Was aber strikt verboten ist, dass Autofahrer*innen Verkehrsteilnehmer*innen mit Fahrrad mit weniger als 1,5 Meter Abstand überholen. Grundsätzlich müssen erstere viel vorsichtiger im Verkehr walten lassen.

Insgesamt sind die Regeln für die Vorfahrt auf einer Fahrradstraße eigentlich recht einfach verstehbar. Viele wissen aber heute noch nicht Bescheid darüber.

Wichtig ist: Nur durch Zusatzzeichen dürfen überhaupt diverse Kfz-Arten auf den Fahrradstraßen fahren.

Seit wann gibt es Fahrradstraßen & wer darf sie ausweisen?

Fahrradstraßen existieren erst seit 1997. Zuständig für die Ausweisung ist die jeweilige Kommune, also nicht der Landkreis und auch nicht das Land, sondern die kleinste Einheit in der Bundesrepublik.

Für die Kommunen sind Fahrradstraßen eine günstige Möglichkeit etwas für den Radverkehr zu tun. Es müssen einfach nur Schilder aufgestellt werden. Oft wird aber kritisiert, dass die Fahrradstraßen zwar offiziell existieren, aber dennoch in den Straßen viele Autos parken. Außerdem wissen viele Kfz-Fahrer*innen nichts von den Regeln.

Spitzenreiter in Deutschland ist wohl München mit 63 Fahrradstraßen im Jahr 2018 und über 20 Kilometer.

In der Schweiz heißen Fahrradstraßen Velostraßen.

Die Regeln auf Fahrradstraßen im Überblick

Zusammengefasst gelten diese Regeln:

  • Fahrradfahrer*innen haben auf Fahrradstraßen grundsätzlich Vorrang
  • Vom Kfz-Verkehr dürfen sie nur verwendet werden, wenn ein Zusatzschild angebracht ist
  • Fahrradfahrer*innen dürfen Nebeneinander fahren
  • Höchstgeschwindigkeit liegt für alle Verkehrsteilnehmer bei 30km/h
  • Kinder (bis 8 Jahren), Fußgänger*innen & Inlineskater*innen müssen weiterhin den Geheweg benutzen