Welche Verkehrsregeln gelten für FahrradfahrerInnen? – 6 Regeln

Es gibt viele Vorurteile bei den Verkehrsregeln, die für Fahrradfahrer*innen gelten. Z.B. wird oft behauptet, dass man mit dem Fahrrad nicht auf der Straße fahren darf. Dem ist aber nicht so.

Hier habe ich 6 Regeln aufgeührt, die für Radfahrer*innen gelten:

1. Regel: Die Radwegebenutzungspflicht

Die sogenannte Radwegebenutzungspflicht entscheidet darüber, wo Radfahrer*innen fahren dürfen:

Wenn ein blaues Schild mit weißem Fahrrad vorhanden ist, dann muss die Fahrradfahrerin auf dem Radweg fahren. Aber eben nur dann. Gibt es ein solches Schild nicht, so ist die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben und die Fahrradfahrerin darf auch auf der Straße fahren.

Dies ist sogar in vielen Fällen sinnvoll, weil Studien zeigen, dass Fahrradfahrer*innen auf der Straße besser gesehen werden als in Einbuchtungen. Die Autos fahren dann tendenziell angepasst. Etwas anderes, was vor allem in der Niederlande mit betrachtet wird, ist das subjektive Sicherheitsgefühl.

2. Regel: Fußgängerweg nicht fürs Fahrrad freigegeben

Auf einem Gehweg dürfen Fahrradfahrer normalerweise nicht fahren. Das blaue Schild mit weißem Fußgängersymbol zeigt eben einen reinen Fußgängerweg an.

Oft steht hier auch „Fahrrad frei“ noch auf einem Extra-Schild. Dann dürfen Fahrradfahrer dort fahren. Sie müssen es aber nicht. Sie können dann auch die Straße benutzen. Denn nur das blaue Schild mit weißem Fahrradsymbol zeigt eben die Radwegebenutzungspflicht an.

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3. Regel: Kreisverkehr im Uhrzeigersinn

Wichtig ist auch: Im Kreisverkehr müssen Fahrradfahrer*innen genauso wie Autos eben gegen den Uhrzeigersinn fahren. Wird das nicht beachtet, ist das nicht nur eine Regelverletzung, sondern grob fahrlässig und gefährlich.

Manchmal – vor allem aber im Ausland, z.B. in der Niederlande – gibt es auch spezielle Kreisverkehre für Radfahrer*innen. Das ist dann besonders angenehm für diese und viel sicherer, als wenn man mit Autos dort fahren muss. Doch auch dann: Bitte gegen den Uhrzeigersinn fahren und darauf achten, dass man im Kreisverkehr Vorfahrt hat, aber nicht vor dem Einfahren in den selbigen.

4. Regel: Regeln für Fahrradfahrer*innen auf Zebrastreifen

Eine weitere der Verkehrsregeln für Fahrradfahrer besagt, dass Fußgänger*innen an Fußgängerüberwegen, sogenannten Zebrastreifen, Vorrang haben. Fahrradfahrer*innen jedoch nicht.

Es ist allerdings auch nicht verboten über Zebrastreifen zu fahren. Sofern z.B. das Auto anzeigt zu warten, so ist dies erlaubt. Ein Vorrang gilt aber nur dann, wenn man das Fahrrad schiebt. So zählt man als Fußgänger.

5. Regel: Einbahnstraßen in Gegenrichtng frei

Einbahnstraßen können manchmal für Fahrradfahrer*innen in die Gegenrichtung freigegeben sein. Dazu lest hier einen eigenen Info-Artikel.

Fahrradstraße Verkehrsschild

6. Regel: Fahrradstraßen

Fahrradstraßen: Zu Fahrradstraßen habe ich einen anderen Artikel geschrieben. Hier haben Fahrräder gegenüber Autos Vorrang (wenn Autos dort überhaupt erlaubt sind). Verkehrsregeln für Fahrradfahrer.